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Resolution über die Entwicklung internationaler Standards

29. Internationale Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und für die Privatsphäre
Montreal (Kanada)
25.-28. September 2007

Antragsteller: Datenschutzbeauftragter von Kanada

Unterstützt durch:
Bundesbeauftragter für den Datenschutz, Deutschland
Datenschutzkommission, Belgien
Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ontario Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Datenschutzbeauftragter, Spanien
Eidgenössische Datenschutzbeauftragte, Schweiz

Die Entwicklung von Standards im Datenschutz für die Anwendung und den Einsatz neuer und bestehender Technologien ist in den letzten Jahren Gegenstand erheblicher Debatten und Diskussionen sowohl innerhalb der internationalen Normungsorganisationen als auch in internationalen Datenschutzkreisen. Solche Standards sind u.a. bereits auf den 25., 26. und 28. internationalen Konferenzen in Sydney/Australien, Breslau/Polen und London/Großbritannien erörtert worden.

Diese Diskussionen spiegeln die zunehmende Erkenntnis in Kreisen des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre wider, dass Datenschutzgesetze und Gesetze zum Schutz der Privatsphäre zwar zum Schutz privater Informationen unerlässlich sind, dass sie allein jedoch nicht genügen. Vielmehr sind auch internationale Standards erforderlich, um die Beteiligten bei der Aufstellung und Befolgung gesetzlicher Regelungen zum Datenschutz und zum Schutz der Privatsphäre zu unterstützen.

Die Entwicklung von Datenschutzstandards für die Nutzung und den Einsatz neuer und bestehender Technologien sollte nicht so verstanden werden, dass sie von der zentralen Rolle der einzelnen nationalen Datenschutzbehörden und Kommissionen zum Schutz der Privatsphäre ablenken. Standards sind eine Methode zur Anwendung technischer und organisatorischer Spezifikationen, die gesetzliche Regelungen für die Praxis interpretieren können. Was technische Standards anbelangt, so ist dies bisher ohne aktive Beteiligung der Datenschutzkreise geschehen. Diese Situation muss sich ändern, damit die konsequente Interpretation und Befolgung gewährleistet ist.

Mit der Aufstellung der Arbeitsgruppe 5 (Identitätsmanagement und Datenschutztechnologien) im Unterausschuss 27 (Sicherheit der Informationstechnik) hat die Internationale Organisation für Normung (ISO) ihre Absicht bekundet, die Entwicklung von Datenschutzstandards voranzutreiben. Die Arbeitsgruppe hat dazu aufgerufen, mit der Internationalen Konferenz der Datenschutzbeauftragten (im Folgenden die "Konferenz") zusammenzuarbeiten. Besonders hervorgehoben werden dabei die gemeinsamen Datenschutzinteressen beider Organisationen sowie das Ziel der Arbeitsgruppe, "Aspekte des Identitätsmanagements, der Biometrik und des Datenschutzes im Zusammenhang mit der Informationstechnologie mit einem internationalen Standardpaket zu harmonisieren".

Wenn auch die Entwicklung datenschutzrelevanter Standards1 unter der Federführung einer sicherheitsorientierten Gruppe keine Ideallösung für die am Datenschutz und dem Schutz der Privatsphäre Beteiligten darstellt, ist dies nun einmal - zumindest vorläufig - die von der ISO gewählte Struktur. Will man gewährleisten, dass Datenschutzstandards entwickelt werden, ist es unerlässlich, auf diesen Ansatz von Seiten der Normungskreise mit aktiverer Einbindung in den Standardentwicklungsprozess zu reagieren. Es ist auch eine natürliche Erweiterung der Arbeit, die von der Konferenz bereits im Einvernehmen mit dem Datenschutz in anderen Kompetenzbereichen auf internationaler Ebene geleistet wird – zum Beispiel mit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und der Asiatisch-
Pazifischen Wirtschaftsgemeinschaft –, dass man sich mit Datenschutzfragen befasst, die durch grenzüberschreitende Datenströme entstehen. Vereinfacht ausgedrückt, liegt es im besten Interesse der Konferenz sowie der Normungsexperten, dass die Konferenzmitglieder einen kooperativeren, gemeinschaftlicheren Weg ur Entwicklung von Standards antreten.

Die Konferenz fasst darum folgende Entschlüsse:

  1. Die Konferenz unterstützt die Entwicklung effektiver, universal akzeptierter internationaler Datenschutzstandards und wird der ISO dafür ihre Erfahrungen bei der Entwicklung solcher Standards zur Verfügung stellen.
  2. Die Konferenz ruft ihre Mitglieder auf, sich über ihre nationalen Normungsorganisationen stärker am Entwicklungsprozess der ISO-Standards zu beteiligen.
  3. Angesichts der Tatsache, dass vielen Mitgliedern nur beschränkte Mittel zur Verfügung stehen, ruft die Konferenz ihre Mitglieder auf, in Betracht zu ziehen, wie sie ihre Erfahrungen und Fachkenntnisse am Besten teilen können, um diese Erfahrungen und Fachkenntnisse der ISO zur Verfügung zu stellen.
  4. Die Konferenz ruft ihre Mitglieder auf, in Betracht zu ziehen, wie sie ihre Beiträge zum Standardentwicklungsprozess am Besten koordinieren können, damit gewährleistet ist, dass diese Beiträge allen Konferenzmitgliedern zugute kommen.
  5. Die Konferenz ruft ihre Mitglieder auf, potentielle Mechanismen zu untersuchen, die zur Zusammenarbeit zwischen ISO und der Konferenz zustande bringen.
  6. Die Konferenz ruft ihre Mitglieder auf, die Beteiligung an der Entwicklung von ISO-

1 Zu den Standards, an denen die neue ISO-Arbeitsgruppe gegenwärtig arbeitet, gehören ISO 29101 – Eine Datenschutz-Referenzarchitektur (beste Praktiken für konsequente technische Implementierung von Datenschutzprinzipien); ISO 29100 – Ein Datenschutzrahmen (Definition von Datenschutzanforderungen bei der Verarbeitung persönlicher Daten in den Informationssystemen aller Länder); und ISO 24760 – Ein Rahmen für Identitätsmanagement (Rahmen für das sichere, zuverlässige Datenschutzkonformitäts- Management der Identitätsinformationen). Standards durch andere Interessierte (wie Akademiker, NGOs, Forschungszentren usw.) aktiv zu fördern und sie aufzufordern, sich über ihre nationalen Normungsorganisationen zu beteiligen.